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Das allgemeine Zivilrecht regelt ganz allgemein die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander.

Die Stichworte Privatrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Ansprüche, Vertrag, Schuldrecht, Schadensersatz, Haftung, Rechtsstreit, Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Inkasso, geben dies nur beispielhaft wieder.

Hierunter fallen beispielsweise die Geltendmachung oder auch Abwehr von Forderungen aus einem Vertrag, sei es auf Zahlung oder Gewährleistung.