Erbrecht

Kontaktieren Sie für weitere Informationen zum Erbrecht einfach die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. jur. Großwieser in Simbach am Inn.

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht.

Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt des Erbfalls stehen wir unseren Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Dabei rücken wir stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte in den Fokus.

Ziel unserer Tätigkeit ist es, unsere Mandanten fair zu beraten und kompetent zu vertreten. Im Erbrecht bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung.


Neben der Beratung im Erbrecht ist auch eine Beratung bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen wichtig. Häufig stellt sich in der vorsorgenden erbrechtlichen Beratung heraus, dass diese Aspekte, bei denen es immerhin um Ihr Wohl noch zu Lebzeiten geht, bisher vernachlässigt wurden.


Unsere Tätigkeiten im Erbrecht

 

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
  • Beratung bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen