Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Das Arbeitsrecht ist ein wichtiges Betätigungsfeld seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber und biete Ihnen fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.

Meine Tätigkeiten im Arbeitsrecht

 

  • Kündigung
  •   
  • Kündigungsschutzverfahren